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Augenärztliche Gutachten und Sehtests in Frickenhausen bei Nürtingen

Wir erstellen augenärztliche Gutachten und Bescheinigungen für den Führerschein, für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, für berufliche Untersuchungen und für Bewerbungsverfahren. Die Untersuchungen finden in unserer Praxis in der Ziegeleistraße 1 in Frickenhausen statt und stehen Patientinnen und Patienten aus Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Metzingen, Wendlingen am Neckar sowie den Gemeinden des Neuffener Tals offen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich; auch wer nicht in unserer Praxis in Behandlung ist, kann einen Termin vereinbaren.

Sehtest für den Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T

Für die Fahrerlaubnis der Gruppe 1 ist ein Sehtest nach § 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgeschrieben. Geprüft wird die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe. Der Sehtest gilt als bestanden, wenn beidseits mindestens ein Wert von 0,7 erreicht wird. Über das Ergebnis stellen wir die Sehtestbescheinigung nach dem amtlichen Muster der Anlage 6 aus, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Fahrschule einreichen.

Wird der Wert nicht erreicht, schließt sich eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 1.2 an. Dabei werden neben der Sehschärfe unter anderem Gesichtsfeld, Dämmerungs- und Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit sowie das beidäugige Sehen beurteilt. Häufig lässt sich die erforderliche Sehschärfe durch eine angepasste Korrektur erreichen; in diesem Fall wird im Führerschein die Schlüsselzahl 01 eingetragen.

Augenärztliches Gutachten für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E

Für die Fahrerlaubnis der Gruppe 2 – Lastkraftwagen und Omnibusse – genügt ein Sehtest nicht. Vorgeschrieben ist eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie ist bei der Ersterteilung und bei jeder Verlängerung erneut vorzulegen.

Untersucht und dokumentiert werden:

Zentrale Tagessehschärfe unter Einhaltung der DIN 58220. Der Wert des besseren Auges beziehungsweise die beidäugige Sehschärfe darf 0,8 nicht unterschreiten, der Wert des schlechteren Auges nicht unter 0,5 liegen.

Gesichtsfeld mittels Perimetrie. Gefordert ist ein normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens ein normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad; das zentrale Gesichtsfeld muss bis 30 Grad normal sein.

Beidäugiges Sehen, Stereosehen und Beweglichkeit der Augen.

Farbensehen, geprüft mit pseudoisochromatischen Tafeln.

Vordere und hintere Augenabschnitte an der Spaltlampe, einschließlich Beurteilung von Linse, Sehnerv und Netzhaut.

Das Ergebnis halten wir auf dem Vordruck der Anlage 6 fest. Sofern die genannten Werte nicht erreicht werden, sieht die Verordnung für einzelne Klassen Ausnahmen vor, die eine gesonderte gutachterliche Stellungnahme erfordern.

Augenärztliche Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Für Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz sowie für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – umgangssprachlich weiterhin nach den früheren Grundsätzen G 37 und G 25 benannt – ist eine Beurteilung des Sehvermögens Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Wichtig zur Abgrenzung: Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird durch Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt durchgeführt; dort liegt auch die abschließende Beurteilung. Wir übernehmen die ergänzende augenärztliche Untersuchung im Auftrag des Betriebsarztes und stellen den Befundbericht aus, der dort zur Beurteilung benötigt wird. Bringen Sie den Auftrag oder den Vordruck des Betriebsarztes bitte zum Termin mit.

Augenärztliche Befunderhebung für die Flugtauglichkeit

Für Tauglichkeitszeugnisse nach den europäischen Vorgaben ist ein augenärztlicher Befund Bestandteil der flugmedizinischen Untersuchung. Wir erheben diesen Befund – Sehschärfe, Refraktion, Augenstellung und beidäugiges Sehen, Gesichtsfeld, Farbensehen sowie vordere und hintere Augenabschnitte – und dokumentieren ihn auf dem vorgesehenen Formblatt.

Wichtig zur Abgrenzung: Unsere Praxis ist kein flugmedizinisches Zentrum und keine flugmedizinische Sachverständigenstelle. Die Beurteilung der Tauglichkeit und die Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses erfolgen durch die flugmedizinische Sachverständige oder den flugmedizinischen Sachverständigen beziehungsweise durch ein flugmedizinisches Zentrum. Bitte klären Sie vorab dort, welches Formblatt benötigt wird, und bringen Sie es zum Termin mit.

Augenärztliche Befundberichte für Landespolizei und Bundespolizei

Bewerbungsverfahren bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei sehen eine Beurteilung des Sehvermögens vor. Maßgeblich sind die Polizeidienstvorschrift 300 und die jeweiligen Einstellungsrichtlinien; geprüft werden insbesondere Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Refraktion, Farbensehen, Gesichtsfeld und beidäugiges Sehen.

Wichtig zur Abgrenzung: Über die Polizeidiensttauglichkeit entscheidet ausschließlich der polizeiärztliche Dienst. Wir erheben den augenärztlichen Befund und dokumentieren ihn auf dem Formblatt, das Sie im Bewerbungsverfahren erhalten haben. Eine Aussage zur Tauglichkeit ist mit unserem Befundbericht nicht verbunden.

Ablauf und was Sie mitbringen sollten

Bringen Sie zum Termin bitte mit:

Amtlicher Lichtbildausweis.

Alle verwendeten Sehhilfen: Brille, Kontaktlinsen sowie – falls vorhanden – Brillenpass oder Kontaktlinsenpass.

Den Vordruck oder das Formblatt der Stelle, die das Gutachten anfordert: Fahrerlaubnisbehörde, Fahrschule, Betriebsarzt, flugmedizinischer Sachverständiger oder Einstellungsbehörde.

Vorbefunde und Arztbriefe, sofern eine Augenerkrankung oder eine Augenoperation vorliegt.

Hinweis: Für die Gutachten der Gruppe 2, für die Fahrgastbeförderung und für die Flugtauglichkeit ist in der Regel eine Weitstellung der Pupillen erforderlich. Die Sehschärfe ist danach für mehrere Stunden eingeschränkt. Sie dürfen im Anschluss kein Fahrzeug führen und sollten die Rückfahrt entsprechend planen.

Kosten

Gutachten, Sehtests und Bescheinigungen für Führerschein, Beruf und Bewerbungsverfahren dienen nicht der Krankenbehandlung. Sie werden daher weder von der gesetzlichen Krankenversicherung noch im Rahmen des Sachleistungsprinzips getragen und sind als Selbstzahlerleistung zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Über die für Ihre Untersuchung anfallenden Kosten klären wir Sie vor Beginn der Untersuchung auf. In welchem Umfang eine private Krankenversicherung, ein Arbeitgeber oder eine Beihilfestelle die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise nach den geltenden Bestimmungen; bitte klären Sie dies vorab dort.

Eine Barzahlung ist in der Praxis nicht möglich, ein Kartenzahlungsgerät steht nicht zur Verfügung. Die Rechnung wird Ihnen zugesandt und per Überweisung beglichen.

Termin vereinbaren

Termine für Gutachten und Sehtests vereinbaren Sie über unsere Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 7022 470303. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, um welche Art von Gutachten oder Bescheinigung es sich handelt und welche Führerscheinklassen betroffen sind – der Untersuchungsumfang unterscheidet sich erheblich, und der Termin wird entsprechend geplant.

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Häufige Fragen zu Gutachten und Sehtests

Wie lange ist die Sehtestbescheinigung gültig?

Bei der Antragstellung darf der Sehtest nach § 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Dieselbe Frist gilt für die augenärztliche Untersuchung der Gruppe 2.

Was geschieht, wenn ich den Sehtest nicht bestehe?

Dann ist eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 1.2 erforderlich. In vielen Fällen genügt eine angepasste Brille oder Kontaktlinse, um den geforderten Wert zu erreichen. Die Sehhilfe wird dann als Auflage im Führerschein vermerkt.

Welche Sehschärfe wird für Lastkraftwagen und Omnibusse verlangt?

Für die Klassen der Gruppe 2 darf die Sehschärfe des besseren Auges beziehungsweise die beidäugige Sehschärfe 0,8 nicht unterschreiten, die des schlechteren Auges nicht unter 0,5 liegen. Zusätzlich wird ein binokulares Gesichtsfeld von mindestens 140 Grad horizontalem Durchmesser gefordert.

Muss ich meine Brille oder meine Kontaktlinsen mitbringen?

Ja. Geprüft wird die Sehschärfe mit der tatsächlich verwendeten Korrektur. Bringen Sie bitte alle vorhandenen Sehhilfen sowie Brillenpass oder Kontaktlinsenpass mit.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Nein. Gutachten und Bescheinigungen für Führerschein, Beruf oder Bewerbungsverfahren dienen nicht der Krankenbehandlung und sind eine Selbstzahlerleistung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Darf ich nach der Untersuchung selbst Auto fahren?

Nach einer Untersuchung mit weitgestellter Pupille nicht. Die Sehschärfe ist für mehrere Stunden eingeschränkt und die Blendempfindlichkeit erhöht. Bei einem reinen Sehtest der Gruppe 1 ist eine Weitstellung in der Regel nicht erforderlich.

Muss ich Patientin oder Patient der Praxis sein?

Nein. Gutachten und Sehtests können unabhängig von einer laufenden Behandlung vereinbart werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

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